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1 · Paket (nach Teamgröße — empfohlen ist markiert)

2 · Ihre Funktionen

Für Ihre Branche empfohlen — abwählen, was Sie nicht brauchen. In jedem Paket enthalten.

3 · Besondere Funktionen für Ihre Branche

Selten in Standard-Tools. Was Sie hier anhaken, bauen wir für Sie ein — binnen 8 Werkstunden bereitgestellt.

4 · Optionen (jederzeit änderbar)

Branchenmodule (je 99 € / Monat) — nur wenn für Ihr Geschäft relevant

Kurz zu Ihrem Betrieb — damit wir Bro genau auf Ihre Abläufe einrichten. Alles optional, aber je mehr wir wissen, desto passgenauer bauen wir es ein.

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IT-Dienstleistungen, Beratung, Hard-/Softwarelieferung und Vermittlung von Partnerleistungen (B2B) · Stand v2, freigegeben.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Aufträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der ITTK Consulting GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde"), sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang (§ 305b BGB).

§ 2 Beauftragung und Vertragsschluss – formfrei, ohne Unterschrift

(1) Aufträge können formfrei erteilt werden – schriftlich, per E-Mail, über das Ticket-/Support-System des Anbieters, telefonisch oder mündlich. Eine Unterschrift oder ein unterzeichnetes Dokument ist für das Zustandekommen des Vertrags nicht erforderlich.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Die Aufnahme der Leistung gilt als Annahme des Auftrags.

(3) Telefonisch oder mündlich erteilte Aufträge werden vom Anbieter in Textform dokumentiert (z. B. Ticket, Auftragsnotiz, E-Mail-Bestätigung). Sie gelten als verbindlich erteilt, wenn der Kunde dem dokumentierten Inhalt nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, in Textform widerspricht.

(4) Auch die Anforderung von Support-, Beratungs- oder Wartungsleistungen durch den Kunden (z. B. per E-Mail, Telefon oder Ticket) gilt als verbindliche Beauftragung nach Maßgabe dieser AGB und der Vergütungssätze gemäß § 5.

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Mitwirkung des Kunden

(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters nach dem anerkannten Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet der Anbieter ein sorgfältiges Bemühen (Dienstleistung), keinen wirtschaftlichen Erfolg und keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

(2) Der Kunde stellt rechtzeitig, unentgeltlich und in geeigneter Form alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme, Ansprechpartner und Mitwirkungsleistungen bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters und werden nach Aufwand zu den Sätzen gemäß § 5 vergütet.

(3) Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung (formfrei nach § 2); der Anbieter kann hierfür eine angemessene Anpassung von Vergütung und Terminen verlangen.

§ 4 Vermittlung von Partnerleistungen

(1) Soweit der Anbieter Leistungen Dritter (z. B. Carrier, Hersteller, Cloud-/Technologiepartner) lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über die vermittelte Leistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zu dessen Bedingungen zustande. Der Anbieter wird insoweit nicht selbst Leistungserbringer.

(2) Für Erbringung, Verfügbarkeit und Mängel vermittelter Drittleistungen haftet der Anbieter nicht; er haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung. Ansprüche aus der Drittleistung richten sich gegen den jeweiligen Partner.

§ 5 Vergütung, Abrechnung im 15-Minuten-Takt, Fälligkeit

(1) Soweit keine abweichende Vergütung ausdrücklich vereinbart ist, gelten für Beratungs- und Dienstleistungen folgende Stundensätze (netto, zzgl. gesetzlicher USt):

• Standard Consultant: 120,00 € / Stunde

• Senior Consultant: 150,00 € / Stunde

• Major Consultant: 190,00 € / Stunde

(2) Die Abrechnung erfolgt zeitbasiert im 15-Minuten-Takt; jede angefangene Viertelstunde wird anteilig berechnet. Reise- und Fahrtzeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist; Auslagen und Fremdkosten werden gesondert berechnet.

(3) Grundlage der Abrechnung sind die vom Anbieter erfassten Tätigkeits- bzw. Zeitnachweise. Diese gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang in Textform widerspricht.

(4) Rechnungen sind sofort mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig (kein Skonto). Gerät der Kunde in Verzug, gelten die §§ 286, 288 BGB; der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Bei Dauerleistungen kann der Anbieter die Vergütung mit mindestens sechs Wochen Vorlauf in Textform angemessen anpassen; bei einer Erhöhung um mehr als 5 % innerhalb von zwölf Monaten steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, und setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(2) Gerät der Anbieter in Verzug, ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.

§ 7 Gewährleistung / Mängel

(1) Bei Dienstleistungen beseitigt der Anbieter gerügte, von ihm zu vertretende Mängel im Wege der Nacherfüllung (Nachbesserung). Bei Werkleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei der Lieferung von Hard-/Software hat der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, in Textform zu rügen (§ 377 HGB); andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

(3) Für vermittelte Drittprodukte gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Partners.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

(2) Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen und Software räumt der Anbieter dem Kunden erst mit vollständiger Zahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein; bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke; dies gilt auch nach Vertragsende.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 11 Laufzeit und Kündigung (Dauerleistungen)

(1) Bei auf Dauer angelegten Leistungen richtet sich die Laufzeit nach dem Einzelvertrag; ist nichts vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Vorleistungen Dritter, großflächige Netz-/Stromausfälle, Cyberangriffe) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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